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   VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552   

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VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 (https://dejure.org/2020,24304)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 (https://dejure.org/2020,24304)
VGH Bayern, Entscheidung vom 30. Juli 2020 - 19 ZB 19.552 (https://dejure.org/2020,24304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AVBayJG § 32 Abs. 1; BayJG Art. 51; BJagdG § 1 Abs. 3, § 37 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 9; VwGO § 124 Abs. 2 Nrn. 1, 2 u. 3, § 124a Abs. 4 S. 4, Abs. 5 S. 2
    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - keine mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern mangels Mitgliedschaft von mehr als der Hälfte der Jahresjagdscheininhaber

  • rewis.io

    Erfolgloser Berufungszulassungsantrag - keine mitwirkungsberechtigte Vereinigung von Jägern mangels Mitgliedschaft von mehr als der Hälfte der Jahresjagdscheininhaber

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • VerfGH Bayern, 19.02.2018 - 5-VII-17

    Erfolglose Popularklage gegen verordnungsrechtliche Vorausssetzungen für die

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552
    Das verwaltungsgerichtliche Verfahren wurde mit Beschluss vom 11. April 2017 im Hinblick auf ein vom Kläger angestrengtes Popularklageverfahren vor dem Bayerischen Verfassungsgerichtshof (Az.: Vf. 5-VII-17) zur Verfassungsmäßigkeit des § 32 AVBayJG ausgesetzt.

    Auch nach der Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs vom 19. Februar 2018 stellt § 37 Abs. 2 BJagdG an die Vereinigungen der Jäger keine näheren Anforderungen (vgl. BayVerfGH, E.v. 19.2.2018 - Vf. 5-VII-17 - juris Rn. 42), mithin insbesondere auch keine inhaltlichen Anforderungen hinsichtlich einer bestimmten jagdpolitischen Haltung.

    Hierin liegt ein sachlicher Grund, der die Unterscheidung nach der Mitgliederzahl rechtfertigt (BayVerfGH, E.v. 19.2.2018 - Vf. 5-VII-17 - juris Rn. 60).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2013 - 12 A 2399/13

    Anforderungen an den Nachweis und die Beweislast einer Taubheit nach dem 18.

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552
    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht von dem Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. OVG NRW, B.v. 19.12.2013 - 12 A 2399/13 - juris Rn. 2).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552
    Im Hinblick darauf, dass die Berufungsinstanz dazu dient, das erstinstanzliche Urteil in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht umfassend zu überprüfen, sollen die Zulassungsgründe der § 124 Abs. 2 Nr. 1 und 2 VwGO eine allgemeine Fehlerkontrolle in Fällen ermöglichen, die dazu besonderen Anlass geben (vgl. BVerfG, B.v. 23.6.2000 - 1 BvR 830/00 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 30.07.2020 - 19 ZB 19.552
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, die die Zulassung der Berufung rechtfertigen, sind zu bejahen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten derart in Frage gestellt wird, dass sich die gesicherte Möglichkeit der Unrichtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung ergibt (z.B. BVerfG, B.v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 - NVwZ 2011, 546/547), mithin die Zweifel an der Richtigkeit einzelner Begründungselemente auf das Ergebnis durchschlagen (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2010 - 7 AV 4/03 - DVBl 2004, 838/839).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.08.2020 - 11 S 2038/19

    Anforderungen an die Darlegung von Berufungszulassungsgründen

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 -, juris Rn. 25; OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 2399/13 -, juris Rn. 2).

    Keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten bestehen, wenn die auftretenden Fragen ohne Weiteres aus dem Gesetz zu lösen oder in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits rechtskräftig geklärt sind (Bay. VGH, Beschluss vom 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 10.02.2022 - 1 S 3107/21

    Barrierefreier Zugang zu einem kommunalen Bezirksamt

    Keine besonderen rechtlichen Schwierigkeiten bestehen, wenn die auftretenden Fragen ohne Weiteres aus dem Gesetz zu lösen oder in der obergerichtlichen Rechtsprechung bereits rechtskräftig geklärt sind (BayVGH, Beschl. v. 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 -, juris Rn. 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.05.2022 - 12 S 3795/21

    Versagung einer Aufenthaltserlaubnis; kein Verbrauch von Ausweisungsinteressen

    Dieser Zulassungsgrund liegt nur dann vor, wenn sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.02.2022 - 1 S 3107/21 -, juris Rn. 24; Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 2399/13 -, juris Rn. 2).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2023 - 12 S 3676/21

    Aufstiegsausbildungsförderung für den Vorbereitungslehrgang für die

    Das Zulassungsvorbringen zeigt insbesondere nicht schlüssig auf, inwiefern sich der konkret zu entscheidende Fall in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht vom Spektrum der in verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu entscheidenden Streitfälle deutlich abhebt und sich gerade die diesbezüglichen Fragen im Berufungsverfahren stellen werden (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 27.06.2022 - 8 S 3870/21 -, juris Rn. 14, und vom 26.08.2020 - 11 S 2038/19 -, juris Rn. 35; Bayerischer VGH, Urteil vom 30.07.2020 - 19 ZB 19.552 -, juris Rn. 25; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.12.2013 - 12 A 2399/13 -, juris Rn. 2).
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